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   BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81   

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BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81 (https://dejure.org/1983,1362)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1983 - 7 AZR 44/81 (https://dejure.org/1983,1362)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1983 - 7 AZR 44/81 (https://dejure.org/1983,1362)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 281
  • NJW 1984, 1419
  • BB 1984, 1747
  • DB 1983, 1154
  • JR 1984, 396
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81
    Der Rechtssatz, daß sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder bean tragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen kann und muß (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG und Urteil vom 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - DB 1982, 1778 und 2144) gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber (vorsorglich) eine weitere Kündigung ( "Wiederholungskündigung") ausspricht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG) greife der besondere Kündigungsschutz nach § 12 SchwbG auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung seine bereits fest gestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft mitteilt.

    Der Senat hat sich in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - auch für den Fall einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung der Grundsatzentscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 Schu/bG) angeschlossen, nach der die im Schu/erbehindertengesetz enthaltene Regelungslücke im Wege richterlicher Rechtsfortbildung bei der ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten in der Weise zu schließen ist, daß sich der Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schu/erbehinderteneigenschaft berufen muß.

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 -, 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - und vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAG 29, 17v, /BAG 29, 334 und 30, 141 = AP Nr. 1 bis 3 zu § 12 SchwbG) bedarf es zur Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer dann nicht der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle nach § 12 SchwbG, wenn bis zur Kündigung der Arbeitnehmer weder einen Bescheid i.S. des § 3 SchwbG über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hatte.

    vom 17. Februar 1977, 20. Oktober 1977 und vom 23. Februar 1978, aaO, sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1982, aaO) in dem von der Revision vertretenen Sinne abzuweichen.

  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

    Auszug aus BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81
    Der Rechtssatz, daß sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder bean tragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen kann und muß (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG und Urteil vom 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - DB 1982, 1778 und 2144) gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber (vorsorglich) eine weitere Kündigung ( "Wiederholungskündigung") ausspricht.

    Der Senat hat sich in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - auch für den Fall einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung der Grundsatzentscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 Schu/bG) angeschlossen, nach der die im Schu/erbehindertengesetz enthaltene Regelungslücke im Wege richterlicher Rechtsfortbildung bei der ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten in der Weise zu schließen ist, daß sich der Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schu/erbehinderteneigenschaft berufen muß.

    vom 17. Februar 1977, 20. Oktober 1977 und vom 23. Februar 1978, aaO, sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1982, aaO) in dem von der Revision vertretenen Sinne abzuweichen.

  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 -, 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - und vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAG 29, 17v, /BAG 29, 334 und 30, 141 = AP Nr. 1 bis 3 zu § 12 SchwbG) bedarf es zur Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer dann nicht der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle nach § 12 SchwbG, wenn bis zur Kündigung der Arbeitnehmer weder einen Bescheid i.S. des § 3 SchwbG über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hatte.
  • BAG, 07.12.1979 - 7 AZR 1063/77

    Leitender Angestellter - Mitteilung des Arbeitgebers - Betriebsrat -

    Auszug aus BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 7. Dezember 1979 - 7 AZR 1063/77 - (AP Nr. 21 zu § 102 BetrVG 1972) die ordentliche Kündigung vom 18. November 1976 und die vorsorglich erklärte außerordentliche Kündigung vom 17. Februar 1977 für unwirksam angesehen.
  • BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76

    Kündigungsschutz des Schwerbehinderten setzt Feststellung der

    Auszug aus BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 -, 20. Oktober 1977 - 2 AZR 770/76 - und vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAG 29, 17v, /BAG 29, 334 und 30, 141 = AP Nr. 1 bis 3 zu § 12 SchwbG) bedarf es zur Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer dann nicht der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle nach § 12 SchwbG, wenn bis zur Kündigung der Arbeitnehmer weder einen Bescheid i.S. des § 3 SchwbG über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hatte.
  • BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 190/68

    Schwerbeschädigtengesetz, erwerbsbeschränkte Personen

    Auszug aus BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81
    Die Gleichstellung i.S. des § 2 SchwbG ist - anders als die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - ein konstitutiver Verwaltungsakt (vgl. BVerwG vorn 13. Januar 1971, BVerwGE 37, 79; BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; Gröninger, SchwbG 1981, § 2 Anm. 5 b; Wilrodt/Neumann, SchwbG, 5. Auf1., § 2 Anm. 38).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69

    Wirksamkeitszeitpunkt der Gleichstellungsentscheidung

    Auszug aus BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81
    Die Gleichstellung i.S. des § 2 SchwbG ist - anders als die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - ein konstitutiver Verwaltungsakt (vgl. BVerwG vorn 13. Januar 1971, BVerwGE 37, 79; BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; Gröninger, SchwbG 1981, § 2 Anm. 5 b; Wilrodt/Neumann, SchwbG, 5. Auf1., § 2 Anm. 38).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.1989 - 2 Sa 78/88

    Anspruch auf Weihnachtsgeld und Zusatzurlaubsgeld; Bestimmtheit des Klagantrags

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  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 385/87

    Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden

    Die Klägerin hat sich innerhalb angemessener, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 39, 59 = AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG; BAGE 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG; BAGE 41, 281 = AP Nr. 9 zu § 12 SchwbG) in aller Regel mit einem Monat anzunehmender Frist auf ihre bereits festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft berufen.

    Wenn in der Praxis davon auszugehen ist, daß die Berufung auf die Schwerbehinderteneigenschaft oft in der Klageschrift erfolgt, die bei vollständiger Ausnutzung der dreiwöchigen Klagefrist dem Arbeitgeber regelmäßig erst in der vierten Woche nach Zugang der Kündigung zugestellt wird (BAGE 41, 281, unter II 1 der Gründe), waren sowohl die telefonische Mitteilung vom 17. April 1986 (neun Tage nach Zugang), als auch die Mitteilung in der drei Wochen und einen Tag nach Zugang der Kündigung zugestellten Klageschrift auf jeden Fall fristgemäß.

  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Das Landesarbeitsgericht verweist in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die Mitteilung über das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft von einer Regelfrist von einem Monat ausgeht (BAG 30, 141; BAG, Urteil vom 19. April t979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG ; BAG, Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG, Urteil vom 19. Januar 1983 - 7 AZR 44/81 - DB 1983, 1154, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sowie auf die gesetzlichen Regelungen nach § 626 Abs. 2 BGB und § 4 Abs. 1 KSchG .
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89

    Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung

    Entsprechend wurde verfahren, zumal inzwischen auch wegen der Kündigung vom 10. November 1977 zum 31. Dezember 1978 ein weiterer Rechtsstreit beim Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.Januar 1983 - 7 AZR 44/81 -) und wegen der Kündigung vom 29. Dezember 1977 zum 31. Dezember 1978 beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 2 Sa 208/83 - anhängig war.
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 214/82

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einer unerkannt Schwangeren -

    So gehe das Bundesarbeitsgericht für die Mitteilung über das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft sogar von einer Regelfrist von einem Monat aus (vgl. BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; Urteile vom 19. Januar 1983 - 7 AZR 44/81 - DB 1983, 1154 und vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 -, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • LAG Berlin, 13.05.1985 - 9 Sa 5/85

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Klage gegen die Kündigung nach Rücknahme

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